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Feminale: die Frauensause
Ministerium, uniko und ÖH: Vor dem Studium kommt das Inskribieren
Neuregelung der Inskription gilt ab kommendem Wintersemester – Minister Töchterle, Vizerektor Polaschek und ÖH-Vorsitzende Wulz informieren über Neuregelung und Informationsmaßnahmen.
„Vor dem Studium kommt das Inskribieren“ – in einer gemeinsamen Pressekonferenz informierten heute Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle, Vizerektor Dr. Martin Polaschek (Universität Graz; Vorsitzender des Forums Lehre in der Universitätenkonferenz) und ÖH-Vorsitzende Janine Wulz über die Neuregelung der Inskription und die dazu geplanten Informationsmaßnahmen. Ab kommendem Herbst gelten erstmals die neuen Inskriptionsfristen für den erstmaligen Beginn eines Studiums (also nicht Fortsetzung eines Studiums). Die von Wissenschaftsministerium, Universitätenkonferenz und Österreichischer HochschülerInnenschaft gemeinsam erarbeitete und im April beschlossene Neuregelung bringt ein Mehr an Planungssicherheit: Die allgemeine Frist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet österreichweit einheitlich am 5. September.
"Wir haben es erreicht, den Voranmelde-Flop durch ein System zu ersetzen, in dem den Studierenden durch zahlreiche Ausnahmeregelungen keine Hindernisse mehr im Weg stehen", so Janine Wulz vom Vorsitzteam der ÖH. „Wir werden unser Bestes geben, um alle angehenden Studierenden über die Neuregelung zu informieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich auf jeden Fall bereits jetzt auf unserer Homepage für den SMS Erinnerungsservice der ÖH anmelden, der über alle relevanten Fristen informiert.“
Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage http://www.studienbeginn.at
Neuregelung der Inskription
Die von BMWF, uniko und ÖH erarbeiteten (neuen) Rahmenbedingungen für dieErstzulassung zu Bachelor- und Diplomstudien im Überblick:
· Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung (nicht also Fortsetzung des Studiums) zu einem Bachelor- oder Diplomstudium bis 5. September. Für Studien mit Aufnahmeverfahren bzw. Aufnahmebedingungen oder Eignungstests werden aufgrund des dadurch benötigten Zeitaufwands eigene Fristen festgelegt (zB Psychologie, Publizistik, Medizin, Kunststudien, Sport).
· Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate (wie bisher) nach Anhörung des Senats fest, das Ende ist österreichweit einheitlich.
· Durch einen klar definierten Ausnahmekatalog werden Härten in Einzelfällen abgemildert.
· Nachfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium (wie bisher): 30. November
· Frist zur Fortsetzungsmeldung (wie bisher): 30. November
· Gesetzlich festgelegte Vereinfachung des Bachelor-Master-Umstiegs bei Studienabschlüssen an derselben Universität
·Analoge Regelungen für die Zulassung zum Sommersemester (5. Februar, Nachfrist bis 30. April)
(Referat für Öffentlichkeitsarbeit, offentlichkeit[at]oeh-salzburg.at)



















