Ab Wintersemester neue Inskriptionsregelungen für Bachelor- und Diplomstudien

Frist(en):

  • Reguläre Inskriptionszeit: 18. Juni bis 5. September
  • Nachfrist für Ausnahmefälle: 6. September bis 30. November
  • (Eigene Fristen gelten für die Studien BA und MA Psychologie und BA Kommunikationswissenschaft.)


Die Nachfrist trifft auf folgende Ausnahmefälle zu:

  • Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der STEOP in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester nach dem 31. August vorliegt
  • Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das WiSe erst nach dem 31. August
  • bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, sofern zum 31. August  der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde
  • Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft;
  • Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen
  • Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen.


Weitere Infos finet ihr hier (bundesweit):
http://www.studienbeginn.at/informationen/

Infos und Formulare für die Anmeldung an der Uni Salzburg:
http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=73,1983727&_dad=portal&_schema=PORTAL