Die STV stellt die unterste der 4 ÖH-Ebenen (Bundesvertretung (BV) - Universitätsvertretung (UV) - Fakultätsvertretung (FV) - Studienvertretung (StV)) dar.

Sie wird alle 2 Jahre neu gewählt. Jede STV hat je nach Anzahl der Studierenden der jeweiligen Studien 3 (bis 400 Studis) oder 5 (> 400 Studis) Mandate und kann sich mit mehreren SachbearbeiterInnen verstärken.

Die Aufgaben der STV sind u.a.:

  • Studienberatung (Sprechstunden)
  • Erstsemestrigenberatung
  • Vertretung der Studierenden in den verschiedenen Gremien

Die Rechte und Pflichten der StV werden durch das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz geregelt.

Die STV vertritt die Interessen der Studierenden der Studien:

  • Bachelorstudium Geschichte
  • Masterstudium Geschichte
  • Lehramtsstudium Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
  • Masterstudium Jüdische Kulturgeschichte