Die STV stellt die unterste der 4 ÖH-Ebenen (Bundesvertretung (BV) - Universitätsvertretung (UV) - Fakultätsvertretung (FV) - Studienvertretung (StV)) dar.
Sie wird alle 2 Jahre neu gewählt. Jede STV hat je nach Anzahl der Studierenden der jeweiligen Studien 3 (bis 400 Studis) oder 5 (> 400 Studis) Mandate und kann sich mit mehreren SachbearbeiterInnen verstärken.
Die Aufgaben der STV sind u.a.:
- Studienberatung (Sprechstunden)
- Erstsemestrigenberatung
- Vertretung der Studierenden in den verschiedenen Gremien
Die Rechte und Pflichten der StV werden durch das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz geregelt.
Die STV vertritt die Interessen der Studierenden der Studien:
- Bachelorstudium Geschichte
- Masterstudium Geschichte
- Lehramtsstudium Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
- Masterstudium Jüdische Kulturgeschichte
