Direkte Demokratie in Salzburg! Vorbild Schweiz?

 

Eine Veranstaltung von „mehr Demokratie Salzburg“ – eine parteiunabhängige Plattform für eine Stärkung direkter Demokratie– und der ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft Salzburg.

Freitag, 28.10.2011, 20:00 Uhr
Unipark Neue Uni Nonntal, Hörsaal E.002, Erzabt Klotz Str. 1, 5020 Salzburg

mit:

Andreas Gross (Direkt-Demokratie-Experte, Abgeordneter des Schweizer 
                           Nationalrats, Mitglied des Europarats)
Heinz Schaden (Bürgermeister der Stadt Salzburg)
Richard Hörl (Bürgerrechtler, mehr demokratie! salzburg)
Moderation: Heinrich Breidenbach (Salzburger Fenster)

Seit Mitte der 1970er Jahre engagieren sich die SalzburgerInnen in zahllosen Bürgerinitiativen für ihre Stadt. Die Stadt Salzburg könnte zu einem österreichweiten Vorreiter und Vorbild in Sachen Direkte Demokratie werden. Bürgerinitiativen haben ein dreistufiges Modell zur BürgerInnenmitbestimmung mit Initiativrecht, Bürgerbegehren und Bürgerabstimmung (Volksentscheid) ausgearbeitet und Anfang Juli präsentiert. Der Salzburger Bürgermeister H. Schaden will dieses Modell nun durch den Verfassungsdienst prüfen lassen, um es anschließend in einen Gesetzestext zu gießen und dem Landtag vorzulegen (siehe ORF Salzburg 02.07.2010, Standard 07.07.2010 und Salzburger Fenster 14.07.2010). Bereits in der Sondersitzung des Gemeinderates vom 21.11.2007 hat die „Aktion Grünland Salzburg“ Herrn Bürgermeister Dr. Schaden und den Gemeinderatsklubs einen ersten Entwurf für zeitgemäße BürgerInnenMitbestimmung in der Stadt Salzburg überreicht.

Über den Initiativantrag und das Bürgerbegehren herrscht weitestgehend Einigkeit mit der Stadtpolitik. Bürgerliste, FPÖ und Liste Tazl unterstützen das Salzburger Modell.

Beim Volksentscheid (Bürgerabstimmung), also bei der für die Politik verbindlichen Mitbestimmung, blockiert die ÖVP. Bei der SPÖ scheint ein Konsens möglich.

 

Das Salzburger Modell im Überblick

Der Initiativantrag, das Bürgerbegehren und der Volksentscheid sind nicht zwingend aufeinander folgend, sondern können jeweils separat angestrebt werden.

Der Initiativantrag ist die einfachste Form der Mitbestimmung und bezieht sich zumeist auf kleinere, lokale Anliegen in einem bestimmten Stadtgebiet (z.B. Kindergarten-Standort, Spielstraße, Verkehrsberuhigung etc.). Der Initiativantrag wird beim Bürgermeister eingereicht, der dann eine öffentliche BürgerInnen-Versammlung einberuft. Danach sollen zwischen AntragstellerIn und Bürgermeister oder Ressortverantwortlichen (Konsens-)Gespräche geführt. Über den Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu entscheiden. Wird der Antrag vom zuständigen Organ der Gemeinde abgelehnt, steht das Bürgerbegehren als weitere Option offen.

Das Bürgerbegehren kann entweder anschließend an einen Initiativantrag oder als direkter Antrag initiiert werden. Das Begehren muss von Unterstützungserklärungen in Höhe von zwei Mandaten unterstützt sein. Sollte dem Bürgerbegehren ein Initiativantrag vorausgegangen sein, werden diese Unterstützungserklärungen angerechnet. Dieses wird beim Bürgermeister angemeldet, der auch hier wieder eine öffentliche Versammlung einberufen muss und via Medien öffentlich bekannt macht. Das Begehren wird nach der Versammlung mit dem Bürgermeister oder den Ressortzuständigen und maximal vier SprecherInnen des Begehrens verhandelt. Ziel ist es hier einen Konsens zu finden, während monatlich mindestens eine Sitzung stattzufinden hat. Kommt es zu einer Einigung wird gemeinsam ein Antrag an die gemeinderätlichen Gremien formuliert. Findet der Antrag die Zustimmung des Gemeinderates, ist das Bürgerbegehren positiv beendet. Wird dieser abgelehnt, ist zwar das Begehren beendet, aber den InitiatorInnen steht dann aber unter Anrechnung der beigebrachten Unterstützungserklärungen der Weg zur BürgerInnenabstimmung offen.

Der Volksentscheid – für die Gemeindepolitik verbindliche BügerInnen-Abstimmung – kann sowohl als selbstständiges und direktes Verfahren als auch als Fortsetzungsverfahren eines Bürgerbegehrens initiiert werden. Benötigt werden dafür 3 Mandate. Der Volksentscheid wird beim Bürgermeister eingereicht und in der Sitzung des Gemeinderates zur Diskussion und zur Abstimmung vorgelegt. Findet der Antrag die Zustimmung des Gemeinderates ist der Antrag positiv beendet. Findet der Antrag keine gemeinderätliche Mehrheit, ist der Antrag den wahlberechtigten BürgerInnen zur verbindlichen Abstimmung vorzulegen. Unterstützt eine unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen das Anliegen einer Initiative, hat der Bürgermeister die für den Vollzug notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. Das Ergebnis der BürgerInnenabstimmung ist für fünf Jahre verbindlich.