ÖH - Gütesiegel Prakitkum

Das Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung hat gemeinsam mit anderen Interessensvertretungen das „Gütesiegel Praktikum“ ins Leben gerufen. Mit diesem Gütesiegel sollen jene Unternehmen ausgezeichnet werden, die PflichtpraktikantInnen entlang der von uns definierten Kriterien anstellen.
Kriterienkatalog
Nachfolgende Kriterien wurden vom Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung gemeinsam mit der Plattform Generation Praktikum unter Beiziehung von VertreterInnen der Arbeiterkammer erstellt:
- Ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist verpflichtend; dieser soll Dauer, Beschäftigungsform, Ansprechperson, Versicherungsform, finanzielle Entschädigung, Ausbildungsziele, Feedbackmechanismen und Anwesenheitszeiten enthalten. Wenn kollektivvertragliche Regelungen vorhanden sind, sind diese anzuwenden. Eine Bestätigung über die Meldung zur Sozialversicherung und über die Einstufung muss dem/der PraktikantIn zu Dienstbeginnausgehändigt werden.
- Zeitliche Beschränkung des Praktikums auf die in den Ausbildungsrichtlinien festgelegte Dauer (oder kürzer).
- Die Aufgabendefi nitionen im Betrieb müssen mit dem Bildungsziel der Hochschule übereinstimmen.
- Eine adäquate Betreuungsperson muss vorhanden und erreichbar sein, weiters ist der Kontakt zwischen PraktikantIn und BetriebsrätIn (wenn vorhanden) herzustellen.
- Bereitstellung aller notwendigen Betriebsmittel und Infrastruktur seitens des Unternehmens in adäquater Form.
Geschlechtergerechtigkeit
Wie in der Berufswelt an sich, sind Frauen auch im „Mikrokosmos Pflichtpraktikum“Diskriminierungen hinsichtlich Bezahlung, Beschäftigung entsprechend ihrer Qualifikation, etc. ausgesetzt.
Die systematische Benachteiligung von Pflichtpraktikantinnen und die Verleihung des „Gütesiegels Praktikum“ sind nicht vereinbar.
Kontakt
Bei Nachfragen zum "Gütesiegel Praktikum" oder Anfragen bitten wir um ein Mail an sozial@oeh-salzburg.at




