ÖH - Unfall- und Haftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
Alle Mitglieder der österreichischen HochschülerInnenschaft und alle Studierenden an staatlichen Universitäten, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen HochschülerInnenschaft 36 Cent zu einer Unfall- und Haftpflichtversicherung zahlen. Der Versicherungsschutz entsteht bei Studienbeginn am Tag der Zulassung zum Studium und gilt dann für die Dauer dieses Semesters.
Was beeinhaltet die ÖH-Versicherung?
Die obligatorische Versicherung setzt sich aus zwei Teilen, der Unfall- und der Haftpflichtversicherung zusammen.
Räumliche Definition:
- in allen (!) Gebäuden und auf dem ganzen Gelände der Universität sowie den Pädagogischen Hochschulen, welche diese mietweise oder sonst in Benützung haben; ungeachtet der Studienrichtung und des Grundes für den Aufenthalt in diesen Gebäuden oder auf diesem Gelände;
- außerhalb der Geäude und des Geländes, wenn die versicherten Personen das Gebäude oder Gelände vorübergehend verlassen bzw. von ihrem direkten Weg zu oder den universitären Gebäuden und Geländen abweichen, um eine notwendige Besorgung zu machen, die entweder in direktem Zusammenhang mit deren universitärer Tätigkeit steht (z.B. Einzahlung der Studiengebühr bei der Bank, Erwerb einschlägiger Fachliteratur in Buchhandlungen) oder der Befriedigung eines Bedürfnisses des täglichen Lebens dient (z.B. Kauf eines Snacks im nächstgelegenen Supermarkt
- außerhalb der universitären Gebäude und des Geländes, wenn der anwärtige Aufenthalt oder die auswärtige Tätigkeit durch die universitäre Tätigkeit der versicherten Personen bedingt ist und Lehrzwecken dient, insbesondere also bei Ausflügen, Untersuchungen, Besichtigungen und anderen Lehrzwecken dienenden Veranstaltungen, soweit sie unter Leitung und Aufsicht einer Lehrkraft oder im ausdrücklichen Einvernehmen mit einer solchen stattfinden;
- bei Veranstaltungen, die von der ÖH bzw. den einzelnen Mitgliedern der ÖH durchgeführt oder vermittelt werden;
- in den Studierendenhäusern der Österreischichen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und allen übrigen Studierendenheimen nach dem Studentenheimgesetz;
- bei der freiwilligen Sportausübung im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten der einzelnen Universitäts- Sportinstitute sowie bei der Teilnahme an Veranstaltungen der einzelnen Universitäts-Sportinstitute;
- bei der Ausübung von Tätigkeiten wie z.B. Praktikum, Famulatur und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen (welche durch Gesetz, Verordnung, Studienplan vorgesehen sind oder der Weiterbildung der versichterten Person dienen) im In- und Ausland;
- auf dem direkten Weg zu und von sowie zwischen den universitären Gebäuden und Geländen bzw. zu einer Veranstaltung/Tätigkeit zu einem Studentenhaus sowie zur Sportausübung gemäß Punkt 6.
- im Zuge der Teilnahme an einem Internationalen Studienprogramm (z.B. Erasmus, Sokrates, joint study, etc.) im Sinne von Punkt 1. bis 8. der vorstehenden Vereinbarungen, wobei sich der Versicherungsschutz sinngemäß auf ausländische Hochschulen und dgl. bezieht. Wegunfälle am jeweiligen Aufenthaltsort gelten als mitversichert. Während der Ausübung der vorgenannten Tätigkeiten gilt der Versicherungsschutz auch für die An- und Abreise der versicherten Personen vom inländischen Wohnsitz zum zusätzlich erforderlichen Wohnsitz im Ausland.
Was ist der Umfang der Unfallversicherung?
- EUR 51.500,- für dauernde Invalidität
- EUR 15.500,- für den Todesfall
- EUR 7.550,- für Unfallkosten
Ersatz des Studienbeitrags
Die Versicherung ersetzt im Falle eines versicherten Unfalles oder einer akuten Erkrankung, die einen ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Wochen bedingen, den Studienbeitrag des laufenden Semesters in der jeweils geltenden Höhe an die versichterte Person. Im Falle eines entsprechenden, mindestens 2-wöchigen oder 3 Wochen nicht übersteigenden Krankenhausaufenthalts ersetzt der Versicherer der versicherten Person den halben Studienbeitrag. Ausgenommen bleiben chronische Erkrankungen, sofern diese nicht durch einen versicherten Unfall verursacht wurden, sowie jene Krankheiten, die vor Aufnahme des Studiums bestanden haben oder bereits behandelt wurden.
Was ist der Umfang der Haftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt EUR 3.100.000,-.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Das Schadenmeldungsformular ist per mail an schaden@allianz.at zu senden.
Weitere Informationen
Servicehotline: 05 / 9009 9001
Eine weitere Einschränkung ist gegeben, wenn der Schaden von einer separat bestehenden Haushaltsversicherung oder Haftpflichtversicherung ersetzt werden kann.
Wichtige Infos und das Formular zum Downloaden findest du hier:
www.studierende.allianz.at
- Polizzennnummer: A 56 71 37 887
- Info-Hotline: 05 / 9009 9001
- studierendenversicherung@oeh.ac.at




