Leistungsstipendium
Leistungsstipendien sind gedacht für Studierende und Absolventen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt, und die – gemessen an den Studienvorschriften – hervorragende Studienleistungen erbringen bzw. erbracht haben.
Der/Die Studierende muss die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe, ausgenommen soziale Förderungswürdigkeit, erfüllen.
Der/die Studierende darf die Anspruchsdauer für den Bezug einer Studienbeihilfe nicht überschritten haben. Im Gegensatz zur Studienbeihilfe ist soziale Förderungswürdigkeit keine Voraussetzung für den Bezug eines Leistungsstipendiums. Die Vergabekriterien im Detail werden von den einzelnen Bildungseinrichtungen festgelegt.
Das heißt dass die Uni Salzburg die Richtlinien für das Leistungsstipendium festlegt. Ihr findet die entsprechenden Informationen auf den Homepages der einzelnen Fakultäten unter unter diesem Link.




