Studienbeihilfe
Jeder österreichische Studierende und Studierende die österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind haben Anspruch auf Studienbeihilfe. Diese stellt die wichtigste und größte Beihilfenmöglichkeit dar.
Die Studienbeihilfe soll dabei eventuelle Lücken zwischen der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern und dem Bedarf des oder der Studierenden schließen. Die Studienbeihilfe erfordert zwei grundlegende Anspruchsvoraussetzungen, die soziale Bedürftigkeit und einen günstigen Studienerfolg.
Du findest im Downloadbereich die wichtigsten Formulare zur Studienbeihilfe. Genaue Informationen und weitere Formulare findest du auf www.stipendium.at .
Du kannst dir die Höhe deines Anspruches mittels Online-Rechner berechnen lassen (das Ergebnis ist allerdings nicht verbindlich, deinen Antrag musst du danach noch selber stellen):
Ebenfalls beratend zur Seite stehen dir das Beratungszentrum der ÖH Salzburg in der Kaigasse 17 und/oder das Sozialreferat. Das Sozialreferat ist erreichbar unter:
Studien-Unterstützung
Studierende und AbsolventInnen von ordentlichen Studien, deren Abschluß nicht länger als 2 Semester zurückliegt, können vom zuständigen Bundesministerium (über die Studienbeihilfenstelle) eine Studienunterstützung erhalten. Sie wird zum Ausgleich sozialer Härten bei besonders schwierigen Studienbedingungen, besonderen Studienleistungen, bei Auslandsaufenthalten und zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten gewährt, wenn zumindest ein günstiger Studienerfolg nachgewiesen werden kann.
Studien-Zuschuss
Förderung zur Finanzierung der Studiengebühren. Alle Studierenden, die Anspruch auf Studienbeihilfe haben, haben auch Anspruch auf einen Studienzuschuss, sofern sie für ihr Studium eine Studiengebühr zu entrichten haben. Die Höhe des Studienzuschusses entspricht der jeweils entrichteten Studiengebühr für zwei Semester, höchstens jedoch Euro 363,36 pro Semester.
Für Studierende, die keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben, ist ein Studienzuschuss in abgestufter Höhe vorgesehen. Wenn der errechnete jährliche Studienzuschuss 150 Euro unterschreitet, besteht kein Anspruch. Der Studienzuschuss wird gemeinsam mit der Studienbeihilfe zu beantragt, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (jeweils zur Hälfte im Winter- und im Sommersemester), vorausgesetzt die Studiengebühr wurde eingezahlt.
Alle (weiteren) Informationen bezüglich sämtlicher oben aufgezählter finanzieller Unterstützungen sind im ÖH-Beratungszentrum oder der Studienbeihilfenbehörde- Stipendienstelle Salzburg erhältlich.
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