Verlängerungsantrag
Verlängerungsantrag: 1. Studium
- Einzahlung der Studiengebühren innerhalb der Einschreibfristen (incl. Nachfrist) möglich
2. Aufenthaltstitel
- der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Gültigkeit der alten Aufenthaltsbewilligung bei der Behörde (in der Stadt Salzburg beim Magistrat, Schwarzstraße 44, in den Umlandgemeinden bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft) persönlich eingebracht werden.
- die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (jeweils im Original und in Kopie vorzulegen; fremdsprachige Dokumente müssen übersetzt und beglaubigt sein)
müssen gegeben sein. Das heißt es müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- gültiger Reisepass
- aktuelles Passfoto
- Geburtsurkunde
- Nachweis über eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung, die in Österreich leistungspflichtig ist
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (auf einem österreichischen Bankkonto)
- Studierende müssen finanzielle Mittel für das gesamte Studienjahr nachweisen. StudentInnen unter 24 Jahren benötigen € 381.- plus Miete plus Krankenversicherung (€ 27.-) monatlich sowie für 2 Semester die Studiengebühren. Studierende über 24 benötigen € 690.- plus Miete (wobei nur Mietkosten die € 250.- übersteigen dazugezählt werden) plus Krankenversicherung () sowie für 2 Semester Studiengebühren.
Eine Haftungserklärung ist zulässig.
Rechtsanspruch (gültiger Mietvertrag; Zusicherung des Studentenheims) auf eine ortsübliche Unterkunft (etwa Zimmer in Studentenwohnheim. Da es sehr schwierig ist dort einen Platz zu bekommen, ist es ratsam rechtszeitig zu reservieren!) Eine Liste der Salzburger StudentInnenwohnheime ist unter http://www.oeh-salzburg.at/boersen/h_angebote.php?cat=service&content=19 erhältlich
- Zusätzlich muss ein Nachweis über den Studienerfolg erbracht werden. In der Regel handelt es sich hier um mindestens 8 Semesterwochenstunden über Lehrveranstaltungen die nach dem Studienplan vorgeschrieben sind.




