VERLAUTBARUNG
03 Einsichtnahme WählerInnenverzeichnis
WAHLKOMMISSION
bei der Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft
an der Universität Salzburg
Univ.-Prof. Dr. Sebastian Schmid
Vorsitzender der Wahlkommission
sebastian.schmid@sbg.ac.at
0662/8044-3623
Bekanntgabe der Einsichtnahme in das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2021 gemäß § 19 Abs 4 HSWO 2014
Im Zeitraum vom 8. bis 13. April 2021 besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2021 gem § 19 Abs 1 HSWO 2014. Jedes ordentliche Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft kann zwischen zwei Möglichkeiten der Einsichtnahme wählen:
- Online-Einsichtnahme
Gemäß § 19 Abs 3a HSWO 2014 besteht die Möglichkeit zur Online-Einsichtnahme in das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis. Diese erfolgt mittels Handy-Signatur und ist auf die eigene Wahlberechtigung beschränkt.
https://oeh-wahl.portal.at/einsichtnahme
- Persönliche Einsichtnahme
Gemäß § 19 Abs 1 HSWO 2014 besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis in den Räumen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Salzburg, Kaigasse 28, 2. Stock, 5020 Salzburg. Beachten Sie, dass die Einsichtnahme nur nach Terminvereinbarung unter sekretariat@oeh-salzburg.at, 0662‑8044‑6000 oder 0681‑8407‑6090 möglich ist.
Für die Wahlkommission
Univ.-Prof. Dr. Sebastian Schmid, LL.M. (UCL)