Beihilfen

Alle Infos auf einen Blick

 

Beihilfen für Studierende unterliegen einer Ordnung:

Staatliche Studienförderung: 

Für österreichische Studierende/Studierende die ihre Reifeprüfung in Österreich absolviert haben/den österreichischen Studierenden gleichgestellten Studierende: Die Kriterien der Gleichstellung findet ihr hier: 

https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch/

Novelle Studienförderungsgesetz Juni 2022

Covid-Verordnung bezüglich neutrales Semester SoSe 20 -  Studienförderung  

Achtung Anträge Studienbeihilfe bei Änderung des Gehalts der Eltern: Anspruch auf Studienbeihilfe besteht grundsätzlich, wenn ein Studienerfolg vorliegt und das Einkommen der Eltern zu gering ist, um den studierenden Kindern den angemessenen Unterhalt für die Finanzierung des Studiums zu leisten.
Das Einkommen aus dem aktuellen Kalenderjahr kann nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Berechnung heranzogen werden; eine längerdauernde Arbeitslosigkeit ist jedenfalls eine Voraussetzung dafür. Ist Ihr Vater/Ihre Mutter während des Kalenderjahres arbeitslos geworden, dann ist ein Antrag zu empfehlen.
Achtung: Eine Schätzung des aktuellen Einkommens ist nicht möglich, wenn im laufenden Kalenderjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder selbstständige Einkünfte erzielt werden

Formular zur Schätzung der Einkünfte (Eltern)

Der Bezug aller Förderungen ist an Regeln für Studienwechsel/Studiendauer/Leistung geknüpft - Einen guten Überblick bietet die ÖH-Sozialbroschüre:

https://www.oeh.ac.at/downloads/sozialbroschuere

Faustregel: Förderung nur für ein Studium (Lehramt 2 Unterrichtsfächer, auch ein Fachwechsel = Studienwechsel. Ausnahme: Lehramt Cluster Mitte Sekundarstufe Allgemeinbildung Curriculum 2019).

Das Studium darf 2 x gewechselt werden, aber immer nur innerhalb der ersten beiden Semester einer inskribierten Studienrichtung. Nach den ersten beiden Semester ist ein Leistungsnachweis in Form von positiven Zeugnissen zu erbringen. Das Ausmaß der Leistung ist unterschiedlich: Familienbehilfe und Krankenversicherung 16 ECTS nach 2 Semester, Studienbeihilfe/Selbsterhalter*innenstipendium 30 ECTS nach 2 Semester - doch: wenn ihr immer nur die geforderte Leistung erbringt, habt ihr am Ende des Studiums ein Problem - denn in den Studienplänen (Curricula) wird pro Semester ein Pensum von 30 Ects vorgeschlagen. D.h. ihr könntet die Förderung für ein nachfolgendes Master-Studium gefährden oder die Inanspruchnahme eines Toleranzssemesters. Nähere Infos dazu in der Sozialbroschüre, siehe oben oder im Studienförderungsgesetz: 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009824

Zur Ausnahme: Lehramt Cluster Mitte Sekundarstufe Allgemeinbildung Curriculum 2019: hier gilt einer oder mehrere Fachwechsel nicht mehr als Studienwechsel -  Beim Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung führt nur ein gleichzeitiger Wechsel beider Unterrichtsfächer zu einem Studienwechsel im Sinne des StudFG. Wenn nur ein Fach gewechselt wird, liegt kein Studienwechsel vor.

Jedoch habt ihr nur 8 + 1 Semester Zeit. Ihr fangt bei einem Wechsel nicht im ersten Semester des gewechselten Fachs an. D.h. es läuft euch die Zeit davon. Daher rechtzeitig nach den Anspruchsregeln für ein Masterstudium erkundigen: Die gesetzliche Studienzeit für das Bachelorstudium darf um nicht mehr als drei Semester überschritten werden. https://www.stipendium.at/studienfoerderung/master-doktoratsstudien/

Studienbeihilfe (Selbsterhalter*innen-Stipendium, Mobilitätsstipendium, Studienabschluss-Stipendium, Auslandsbeihilfe) - zuständig ist die Studienbeihilfenbehörde, die ein Büro an jedem Studienstandort hat:

https://www.stipendium.at/stipendienstellen/salzburg/ 

Familienbeihilfe: zuständig sind die Wohnsitz-Finanzämter.

https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Behoerden/_start.asp?DisTyp=FA

Zuverdienstgrenzen: ihr dürft zum Bezug von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe arbeiten. Dabei gilt eine Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro brutto (minus Sozialversicherung) im Jahr. Siehe Studienförderungsgesetz § 31 (4):

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009824

Krankenversicherung: wenn ihr gleich nach der Matura mit dem Studium beginnt, könnt ihr weiter bei den Eltern mitversichert sein. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten.

https://www.oeh.ac.at/rund-ums-studieren/versicherung

Wohnbehilfe: ist Ländersache und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:

https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/formulare-bw-annuitaeten.aspx

Studienzuschuss, Studienunterstützung: Infos dazu findet ihr hier:

https://www.studiversum.at/main-menu/studieren/studienfoerderung/studienbeihilfen-und-stipendien/

Leistungsstipendium, Förderungsstipendium: Ansuchen nach Studienabschluss an deiner Fakultät. Ihr braucht einen Notendurchschnitt unter 2.0 und die Mindeststudiendauer nach dem Studienförderungsgesetz. Dies Förderungen sind Einmalzahlungen. Die Höhe dieser Stipendien liegt zwischen 750,- EURO und 1.500,-

Lest das Info-Blatt: https://uni-salzburg.at/index.php?id=62867&MP=200409-200745%2C67-200723

 

Deutsche Studierende in Österreich: 

Wohnen: wenn ihr in Österreich einen Wohnsitz habt, auch Nebenwohnsitz, dann vergesst nicht, die EWR Anmeldung zu machen: Gilt für alle EU und EWR Bürger*innen!!

https://www.bmi.gv.at/302/Formulare/20180901/01_Anmeldebescheinigung_Lichbtildausweis_Aufenthaltskarte_Formular.pdf

Hier die Infos und Kontakt:
https://www.stadt-salzburg.at/internet/leben_in_salzburg/sicherheit_gesundheit/niederlassung_aufenthalt/anmeldebescheinigung_348304.htm

Kindergeld: wenn ihr in Österreich studiert habt ihr bzw. eure Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld:

https://www.studieren-in-oesterreich.de/25,1,studienfinanzierung__ber_die_eltern__.html

BAfög: https://www.studieren-in-oesterreich.de/3,1,finanzierung.html

zuständig für deutsche Studierende in Österreich ist München:

https://www.studieren-in-oesterreich.de/67,1,baf_g.html

Informationsformular gültig ab Wintersemester 2020/2021

Achtung: BAfög-Bezieher*innen sollten nach dem 4. Semester 120 Ects Leistungsnachweis abliefern können um weiter finanziert zu werden.

Krankenversicherung: ihr könnt entweder in Deutschland mitversichert bleiben, dann Infos dazu hier:

https://www.studieren-in-oesterreich.de/26,1,krankenversicherung.html

Ihr habt aber auch die Möglichkeit, euch in Deutschland "abzumelden" und in Österreich eine Krankenversicherung abzuschließen. Infos dazu unter:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.848580&portal=oegksportal

Achtet auf die geforderten Leistungsnachweise!

 

Studierende aus Drittstaaten:

Eine Welt Stipendium: Studierende aus Entwicklungsländern können sich für ihr Master- oder Doktoratsstudium für das Eine Welt Stipendium des Afro-Asiatischen Instituts bewerben.
Infos unter https://aai-salzburg.at/de_studieren_ausschreibung.htm

 

Alle Studierenden der Universität Salzburg:

Förderungen für Auslandssemester/Auslandsjahr: zuständig ist das Büro für Internationale Beziehungen. Infos findet ihr hier:

https://uni-salzburg.at/index.php?id=45337

ÖH-Sozialstipendium, ÖH- Kinderbetreuungsunterstützung,  ÖH-Fahrtkostenunterstützung: Beantragen auf Meine ÖH

Die große Stipendiendatenbank - alle Zielländer, alle Herkunftsländer, Förderungen nach studienbiographischer Situation:

https://grants.at/

 

Rechtlicher Rahmen:

Universitätsgesetz 2002 (UG 2002)

§ 66 STEOP; § 77 Wiederholung von Prüfungen; § 79. Rechtsschutz bei Prüfungen

Studienförderungsgesetz :

§§ 6 - 51; besonders §§ 16 - 51 a;

§ 17 Studienwechsel; § 18 u. 19 Anspruchsdauer; § 20 Studienerfolg an Universitäten;

 

Satzung der Universität Salzburg

§§ 4a, 14, 15, 17, 19, 20, 21

Familienlastenausgleichsgesetz

Hier ist der Bezug von Familienbeihilfe für Studierende geregelt - siehe § 2

Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetz : 

beachten Sie § 31 Absatz 2 - Verlängerung der Anspruchsdauer für Studienbeihilfe und Abs. 3. Verringerung der "freien Wahlfächer"

Student[*innen]enheimgesetz

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 64 Studierende