Familienbeihilfe

 

Wir informieren über:

Familienbeihilfe: wird nur für eine Studienrichtung (Lehramt 2 UFächer) an ordentliche Studierende ausbezahlt.  Die Altersgrenze für die Familienbeihilfe ist grundsätzlich der 24. Geburtstag. Bei Zivil- und Präsenzdienst verlängert sich die Anspruchsdauer. Einen guten Überblick darüber bietet die ÖH-Sozialbroschüre:

https://www.oeh.ac.at/downloads/sozialbroschuere

Für den Bezug gilt die Faustregel: Förderung nur für ein Studium (Lehramt 2 Unterrichtsfächer, auch ein Fachwechsel = Studienwechsel). Das Studium darf 2 x gewechselt werden, aber immer nur innerhalb der ersten beiden Semester einer inskribierten Studienrichtung. Nach den ersten beiden Semester ist ein Leistungsnachweis in Form von positiven Zeugnissen zu erbringen. Das Ausmaß der Leistung ist unterschiedlich: Familienbehilfe und Krankenversicherung 16 ECTS nach 2 Semester,  - doch: wenn ihr immer nur die geforderte Leistung erbringt, habt ihr am Ende des Studiums ein Problem - denn in den Studienplänen (Curricula) wird pro Semester ein Pensum von 30 Ects vorgeschlagen. Für den Bezug von Familienbeihilfe gewährt die Behörde 2 Toleranzsemester, die zu beantragen sind. Nähere Infos dazu in der Sozialbroschüre.

Die Familienbehilfe ist im Familienlastenausgleichsgesetz geregelt:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008220

Dieses verweist aber in vielen Punkten (Studienwechsel et al) auf das Studienförderungsgesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009824