Rückerstattung von Gebühren für Repetitorien

FÜR DICH ERREICHT:
Gebühren für Repetitorien werden rückerstattet
 
In der Vergangenheit wurden von der Universität Salzburg für den Besuch von Repetitorien Gebühren erhoben – eine rechtswidrige Maßnahme. Mit dem neuen Vizerektor für Lehre und Studium, Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Weichbold, wurde nun eine Vereinbarung getroffen, dass alle betroffenen Studierenden, die in der Vergangenheit die vorgeschriebene Gebühr entrichtet haben, diese auf Antrag rückerstattet bekommen!
 
Wie bekomme ich meine Gebühr zurück?
 
Um die Gebühr rückerstattet zu bekommen, musst du das beigefügte Formular ausfüllen und bis 31.01.2020 beim Vizerektorat für Lehre und Studium einreichen. Um die Rückerstattung zu beschleunigen und den administrativen Aufwand für das Vizerektorat möglichst gering zu halten, wird darum gebeten, das jeweilige Einzahlungsdatum anzuführen bzw im Idealfall eine Kopie des Einzahlungsbelegs beizufügen.
 
Ihr seid selbst nicht betroffen, kennt aber jemanden, der noch für den Besuch der Repetitorien gezahlt hat? Teilt diesen Beitrag mit euren StudienkollegInnen und macht sie auf diese Neuregelung aufmerksam!
 
Bei Fragen zum Antrag kannst du dich bei Tobias Neugebauer (tobias.neugebauer@oeh-salzburg.at) melden.
Hier geht es zum Antrag, mit dem du deine Gebühren zurück bekommen kannst:
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