Rückerstattung der Studiengebühren

Liebe Studierende! Es gibt endlich Neuigkeiten zu den Studiengebühren - allerdings keine sehr erfreulichen.

Wir haben schon im April studierendenfreundliche Vorschläge für die Rückerstattung der Studiengebühren vorgelegt.
Nach Monaten der Unsicherheit gibt es nun endlich eine Entscheidung des Rektorats. Wir sind mit dieser unzufrieden. Die Regelung ist nicht unklar und restriktiv.
Vor allem sind die Budgetmittel lächerlich: nur 15.000 € sollen ausgegeben werden.

Die Kriterien für die Rückerstattung:
- Studienbeitragspflicht im SS 2020
UND

  • Finanzielle Notlage
    ODER
  • Studienverzögerung

Den Antrag müsst ihr bis zum 17.07. einreichen, die Details dazu habt ihr vom Vizerektor per Mail bekommen!

WICHTIG: ihr müsst die Gebühren erst einzahlen, um sie dann zurückerstattet zu bekommen. Achtet auf Einzahlung bis Ende der Nachfrist (30.06.)

Noch fehlende Details:
-die Höhe der Rückerstattung
-die Dauer der Antragsbearbeitung
-klare Anhaltspunkte für die Antragskriterien

Wir haben durchgesetzt, dass wir Einblick in die Unterlagen und in die Entscheidungsfindung bekommen. Also bleiben wir für euch hartnäckig und bestehen auf faire Entscheidungen!

Fragen oder Feedback? Wendet euch jederzeit an vorsitz@oeh-salzburg.at

In dieser Sache könnt ihr euch mit euren Anliegen und Fragen explizit auch beim Vizerektor für Lehre melden: vr_education@sbg.ac.at

Hier geht es zu unserer Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200701_OTS0169/rueckzahlung-von-studiengebuehren-an-der-uni-salzburg-restriktiv-und-sozial-unvertraeglich

Kategorien: ÖH Aktuelles