Senat der Universität Salzburg reicht Beschwerde gegen das Ministerium ein – Stellungnahme der ÖH Uni Salzburg

(Presseaussendung, 18.10.2023) – Mit der Entscheidung, in der Angelegenheit rund um die Rektorsfrage zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, hat der Senat der Universität Salzburg einmal mehr auf sich aufmerksam gemacht. Nachdem das Bundesministerium wiederholt Beschlüsse des Senats in der Rektorsfrage aufgehoben hatte, wurde nun Beschwerde gegen die anfangs Oktober eingegangen Aufhebungen beschlossen. Die Rektorswahl verzögert sich dadurch weiter, aber in der Debatte rund um die Autonomie der Universität Salzburg wurde ein zentraler Schritt gesetzt. „Für die Frage, wer nun Rektorin oder Rektor der Universität Salzburg wird, bedeutet diese Beschwerde natürlich weitere Verzögerung. Doch in dieser Angelegenheit geht es schon längst nicht mehr ausschließlich um die Thematik der Rektorswahl. Die Frage nach der Autonomie des Senats und damit der gesamten Universität ist mittlerweile ebenso relevant. Für ebendiese Autonomie ist der jetzt gesetzte Schritt wichtig“, meint ÖH-Vorsitzender an der Universität Salzburg, Cedric Keller. Diese Sicht bestünde unabhängig davon, wie die ÖH selber zur Beschwerde stehe.

Zur Beschwerde und zu inhaltlichen Argumenten dazu wolle man sich aus der ÖH Uni Salzburg daher nicht äußern, diese Diskussion sei allein Anliegen des Senats. „Inwieweit die Beschwerde juristisch angemessen ist, hat der Senat allein zu entscheiden, weitere Entscheidungen trifft das Bundesverwaltungsgericht. Nachdem schon seit längerem mit Sorge beobachtet werden musste, von wie vielen Seiten es zur Ausübung von Druck und zu politischen Einmischungen kam, kann man den Entschluss des Senats, die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einem unabhängigen und weisungsfreien Organ anzuvertrauen, durchaus verstehen“, führt Stephanie Wolfgruber, 1. stellvertretende Vorsitzende, aus.

„Auch wenn zeitliche Verzögerungen durch diesen Schritt natürlich den Zustand der Unklarheit verlängern, ist die Entscheidung des Senates verständlich. Solange alle Beteiligten ihrer Verantwortung in der aktuellen Situation nachkommen, sehen wir keine tiefer greifenden Probleme für die Universität, wobei uns wichtig ist, dass der befürchtete Stillstand an der Uni nicht eintritt. Auch die ÖH wird ihren Teil dazu beitragen, dass alle Prozesse weiterhin gut laufen“, merkt Leonhard Hecht, 2. stellvertretender Vorsitzender, an.

Kategorien: ÖH Aktuelles