Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Nach § 12 Abs. 4 HSG 2014 können die HochschülerInnenschaften Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die sie betreffen, begutachten und dazu Stellung nehmen.

Hier findest du die Stellungnahmen der ÖH Universität Salzburg.