Wer kann was bei der ÖH-Wahl wählen?

Zentrale Voraussetzung, um bei der ÖH-Wahl vom 9. bis 11. Mai wählen zu können ist, dass bis spätestens 21. März 2023 der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) bezahlt worden ist.

Damit kannst du grundsätzlich bei der ÖH-Wahl wählen: Dabei wird die Bundesvertretung, die Universitätsvertretung an der Uni Salzburg und die Studienvertretung in deinem Studium gewählt. Mehr Informationen zu den einzelnen Vertretungsebenen findest du auf dieser Website.

Für die Wahl der Studienvertretungen sind die Studierenden wahlberechtigt, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Sommersemester 2023 die Fortsetzung des Studiums gemeldet und den ÖH-Beitrag bezahlt haben. Wenn du mehrere Studien studierst und für beide zugelassen bist, dann kannst du mehrere Studienvertretungen bei der ÖH-Wahl wählen.

Außerordentliche Studierende, die nur für die Belegung von einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen sind, aber nicht für ein oder mehrere Studien, können die Studienvertretung nicht wählen. Von außerordentlichen Studierenden wird somit ausschließlich die Bundesvertretung und die Universitätsvertretung gewählt.

Wenn du Lehramt im Verbund Cluster Mitte studierst, dann kannst kannst du an zwei Hochschulen wählen gehen (1x Bundesvertretung, 2x Hochschulvertretung, 2x deine Studienvertretung).

Auch Incomings (an die Hochschule gekommen) sowie Outcomings (gerade auf Auslandssemester) haben die Möglichkeit, zu wählen.